Infos für Auftraggebende
Das Berufsbild „Übersetzer*in Leichte Sprache“ ist nicht geschützt. Daher dürfen auch Personen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, Leichte-Sprache-Texte veröffentlichen. Umso wichtiger ist es für Sie als Auftraggeber*in, dass Sie sich darauf verlassen können: Bei Übersetzungen, die mit unserem Siegel gekennzeichnet sind, handelt es sich um gute Leichte Sprache!
Unser Qualitätssiegel steht für Verständlichkeit und eine gute Übersetzung in Leichte Sprache. Es kann nur von qualifizierten Mitgliedern des Netzwerks Leichte Sprache verwendet werden. Die Mitglieder müssen ihre Kenntnisse regelmäßig nachweisen. Nur wer die Regeln des Netzwerks Leichte Sprache kennt und sicher anwenden kann, erhält die Erlaubnis, das Siegel zu nutzen.
Bestimmt auch in Ihrer Nähe zu finden:
- Übersetzungs- und Prüfbüros, darunter viele mit dem Qualitätssiegel des Netzwerks
